
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Luxemburg: Sätze nach Verwandtschaft und Planungstipps
Marie Laurent
Senior Tax Consultant, IFA Luxembourg Member
Die Erbschaftsteuer in Luxemburg ist oft milder, als Neuankömmlinge erwarten, besonders für nahe Angehörige. Das System dreht sich vor allem um eine Frage: das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe. Ehegatten und Kinder profitieren von großzügigen Befreiungen, während entferntere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte progressiv mehr zahlen. Kommen Schenkungsteuer, Immobilienregeln und grenzüberschreitende Fragen hinzu, kann sorgfältige Planung viel bewirken.
Dieser Leitfaden erklärt die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Luxemburg für 2026.
> Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Nachlassplanung ist sehr individuell; konsultieren Sie einen Notar oder Steuerberater.
Wer zahlt, und worauf
Luxemburg erhebt Erbschaftsteuer (droits de succession) auf den Nachlass einer bei Tod in Luxemburg ansässigen Person, auf ihr weltweites bewegliches Vermögen und luxemburgische Immobilien. Für Nichtansässige gilt eine verwandte Abgabe (droit de mutation par décès) auf in Luxemburg belegene Immobilien. Die Steuer wird auf den Anteil jedes Erben berechnet, und sowohl das Verwandtschaftsverhältnis als auch die Größe des Anteils bestimmen die endgültige Belastung.
Sätze nach Verwandtschaft
Die Grundsätze hängen davon ab, wie der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist.
- Gerade Linie (Kinder, Enkel, Eltern): der Anteil, der dem gesetzlichen Pflichtteil des Erben entspricht, ist befreit. Nur ein *über* diesen Pflichtteil hinaus erhaltener Betrag wird besteuert, mit einem Basissatz von etwa 2 %–5 %.
- Ehegatten und eingetragene Partner mit gemeinsamen Kindern: grundsätzlich befreit.
- Ehegatten/Partner ohne gemeinsame Kinder: ein moderater Satz gilt für den steuerpflichtigen Teil.
- Geschwister: Basissatz um 6 %.
- Onkel, Tanten, Neffen, Nichten: etwa 9 %.
- Nicht verwandte Begünstigte: die höchste Stufe, etwa 15 %.
Über dem Basissatz erhöhen Zuschläge (majorations) den effektiven Satz mit wachsendem steuerpflichtigem Anteil, sodass große Erbschaften an entfernte Verwandte deutlich höher besteuert werden können, als der Grundsatz vermuten lässt.
Satztabelle
| Verwandtschaft | Basissatz (indikativ) | Befreiung gerade Linie |
|---|---|---|
| Kinder / gerade Linie | ~2 %–5 % auf Überschuss | Pflichtteil befreit |
| Ehegatte/Partner mit gemeinsamen Kindern | 0 % | Voll befreit |
| Ehegatte/Partner ohne gemeinsame Kinder | Niedriger Satz auf steuerpflichtigen Teil | Teilweise |
| Geschwister | ~6 % | Nein |
| Onkel/Tanten/Neffen/Nichten | ~9 % | Nein |
| Nicht verwandt | ~15 % | Nein |
Sätze vor Zuschlägen; der effektive Satz steigt mit der Größe des Anteils.
Schenkungsteuer
Schenkungen zu Lebzeiten über einen luxemburgischen Notar unterliegen Registrierungsgebühren (droits d'enregistrement) statt der Erbschaftsteuer. Die Sätze skalieren wieder mit der Verwandtschaft, grob von etwa 1,8 % für Schenkungen in gerader Linie bis zu höheren Prozentsätzen für nicht verwandte Beschenkte. Schenken zu Lebzeiten kann effizient sein, weil es die Steuerkosten jetzt festlegt und künftiges Wachstum aus dem Nachlass entfernt — doch Handschenkungen und grenzüberschreitende Schenkungen haben eigene Regeln, die sorgfältig zu gestalten sind.
Immobilien
Luxemburgische Immobilien fallen stets in den Anwendungsbereich: sie werden in Luxemburg besteuert, ob der Verstorbene ansässig war oder nicht. Die Immobilie wird zum Marktwert bei Tod bewertet, und es gelten dieselben verwandtschaftsabhängigen Sätze. Da Immobilien oft der größte Vermögenswert eines Nachlasses sind, können ihre Bewertung und Eigentumsstruktur (etwa Miteigentum oder Nießbrauch) das Steuerergebnis wesentlich verändern.
Grenzüberschreitende Nachlässe
Viele luxemburgische Familien haben Vermögen oder Erben in mehr als einem Land. Zwei Fragen dominieren:
- Doppelbesteuerung — derselbe Vermögenswert kann in Luxemburg und im Ausland steuerpflichtig sein. Luxemburg hat wenige Erbschaftsteuerabkommen, sodass Entlastung oft von inländischen Anrechnungen statt einem Abkommen abhängt.
- Anwendbares Erbrecht — nach der EU-Erbrechtsverordnung regelt in der Regel das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen den Nachlass, doch Sie können in Ihrem Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Das beeinflusst, *wer erbt*, und damit die Steuer.
Rechenbeispiel
Angenommen, ein in Luxemburg Ansässiger hinterlässt einen Nachlass von 900.000 €, der zu gleichen Teilen zwischen zwei Kindern aufgeteilt wird.
- Jedes Kind erhält 450.000 €.
- Ihr Pflichtteil ist befreit, sodass die Steuer nur auf einen etwaigen Betrag über diesem reservierten Anteil anfällt. In einem einfachen Nachlass mit zwei Kindern absorbieren die Pflichtteile den größten Teil oder das gesamte Erbe, sodass die geschuldete Steuer oft minimal oder null ist.
Vergleichen Sie dies mit denselben 900.000 €, die an einen Neffen vererbt werden: mit einem Basissatz von rund 9 % plus Zuschlägen auf einen großen Anteil könnte die Steuer Zehntausende Euro betragen. Die Verwandtschaft, nicht der Betrag, bestimmt die Rechnung.
Planungstipps
- Setzen Sie nahe Angehörige als Haupterben ein, um Befreiungen in gerader Linie zu nutzen.
- Erwägen Sie Schenkungen zu Lebzeiten über einen Notar, um niedrigere Gebühren festzuschreiben und künftiges Wachstum zu entfernen.
- Überprüfen Sie Eigentumsstrukturen bei Immobilien, einschließlich Nießbrauch/bloßes Eigentum.
- Errichten Sie ein gültiges Testament und erwägen Sie eine Rechtswahlklausel für grenzüberschreitende Familien.
- Überarbeiten Sie den Plan nach Heirat, Geburt, Umzug oder einem großen Vermögenskauf.
Häufig gestellte Fragen
Zahlen Kinder in Luxemburg Erbschaftsteuer? Meist wenig oder keine. Der gesetzliche Pflichtteil eines Kindes ist befreit, und nur über diesen Anteil hinaus erhaltene Beträge werden zu niedrigen Basissätzen vor Zuschlägen besteuert.
Wird mein überlebender Ehegatte auf das besteuert, was ich ihm hinterlasse? Ein Ehegatte oder eingetragener Partner mit gemeinsamen Kindern ist grundsätzlich voll befreit. Ohne gemeinsame Kinder gilt ein moderater Satz auf den steuerpflichtigen Teil des Erbes.
Wie werden Schenkungen im Vergleich zu Erbschaften besteuert? Schenkungen über einen luxemburgischen Notar unterliegen Registrierungsgebühren, beginnend bei etwa 1,8 % in gerader Linie und steigend mit entfernterer Verwandtschaft — oft niedriger als die spätere Erbschaftsteuer, weshalb Schenken zu Lebzeiten effizient sein kann.
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